DGUV V3 Prüffrist für die Gastro-Spülmaschine: 4 Jahre oder jährlich?
Kurz gesagt
Eine gewerbliche Spülmaschine, die an Zulauf und Ablauf angeschlossen ist, ist nach der Definition der DGUV Vorschrift 3 ein ortsfestes Betriebsmittel: Prüffrist laut Tabelle 1A 4 Jahre, Prüfer ist eine Elektrofachkraft. Das gilt auch für Untertisch- und Gläsermaschinen mit Stecker. Hängt die Maschine an einer Steckdose (Schuko oder CEE), fällt aber ihre Anschlussleitung mit Stecker unter Tabelle 1B: Richtwert 6 Monate, bei einer Fehlerquote unter 2 % verlängerbar, unter Werkstatt-ähnlichen Bedingungen höchstens 1 Jahr. Die verbindliche Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Inhalt
Eine gewerbliche Spülmaschine mit festem Wasserzulauf und Ablauf ist ein ortsfestes Betriebsmittel, und dafür nennt die DGUV Vorschrift 3 eine Prüffrist von 4 Jahren durch eine Elektrofachkraft. Die Jahresfrist, die oft genannt wird, gehört nicht zur Maschine, sondern zu ihrem Stecker: Hängt die Maschine an einer Schuko- oder CEE-Steckdose, fällt die Anschlussleitung mit Stecker unter die kürzeren Fristen für ortsveränderliche Betriebsmittel. Die Tabelle unten ordnet jede Bauart und jede Anschlussart ein.
Woher die zwei Antworten kommen
Die meisten Seiten zum Thema geben die allgemeine Fristentabelle wieder und lassen die Zuordnung offen. Ein Gastronomie-Ratgeber fasst sie als „ortsfest alle 4 Jahre, ortsveränderlich jährlich“ zusammen und nennt Schankanlage, Herd und Kombidämpfer als ortsfest, Stabmixer und Fritteuse als ortsveränderlich. Die Spülmaschine taucht dort gar nicht auf, ebenso wenig in der Fristenübersicht des Forum Verlags. Also entscheidet in vielen Betrieben ein Bauchgefühl: Was einen Stecker hat, gilt als ortsveränderlich und wird jährlich geprüft.
Dieses Bauchgefühl ist für die Maschine selbst falsch. Die Durchführungsanweisungen zu § 5 der DGUV Vorschrift 3, wie sie die BGN als Berufsgenossenschaft des Gastgewerbes veröffentlicht, definieren ortsfeste Betriebsmittel so: „fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können“. Ausdrücklich dazu gehören auch Betriebsmittel, die „vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden“. Ortsveränderlich ist dagegen, was während des Betriebs bewegt wird oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden kann, während es angeschlossen ist.
Eine Untertischmaschine, die unter der Theke steht, an Zulauf und Ablauf hängt und keinen Tragegriff hat, lässt sich im angeschlossenen Zustand nicht umstellen. Sie ist ortsfest, auch mit Schukostecker. Richtig an der Jahresfrist ist nur ein Teil: Die Anschlussleitung mit Stecker steht in Tabelle 1B, und zwar unabhängig davon, an welchem Gerät sie hängt.
Die beiden Tabellen der DGUV Vorschrift 3
Tabelle 1A (ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel): elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre, Prüfer Elektrofachkraft. In „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 gilt 1 Jahr. Dazu kommen die Fehlerstrom-Schutzschalter: Prüftaste in stationären Anlagen alle 6 Monate, in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich, jeweils durch den Benutzer.
Tabelle 1B (ortsveränderliche Betriebsmittel): Sie nennt neben den Geräten ausdrücklich „Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen“, „Anschlussleitungen mit Stecker“ und „bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss“. Richtwert 6 Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, darf die Frist verlängert werden, bis zu Maximalwerten von 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten „oder unter ähnlichen Bedingungen“ und 2 Jahren in Büros. Prüfen darf hier auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten.
Entscheidungstabelle nach Bauart und Anschluss
| Maschine und Anschluss | Einstufung | Tabelle und Frist | Wer prüft |
|---|---|---|---|
| Band- oder Korbtransportmaschine, Festanschluss | ortsfest | 1A: 4 Jahre | Elektrofachkraft |
| Haubenmaschine, Festanschluss über Trennschalter | ortsfest | 1A: 4 Jahre | Elektrofachkraft |
| Haubenmaschine mit CEE-Stecker | Maschine ortsfest, Leitung mit Stecker nach 1B | Maschine 1A: 4 Jahre; Leitung 1B: Richtwert 6 Monate, maximal 1 Jahr | Maschine: Elektrofachkraft; Leitung: auch unterwiesene Person mit Prüfgerät |
| Untertisch- oder Gläsermaschine mit CEE- oder Schukostecker, fest an Zulauf und Ablauf | Maschine ortsfest, Leitung mit Stecker nach 1B | wie Zeile darüber | wie Zeile darüber |
| Kleine Maschine ohne festen Wasseranschluss, die regelmäßig umgestellt wird (etwa im Catering) | ortsveränderlich | 1B: Richtwert 6 Monate, maximal 1 Jahr | Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit Prüfgerät |
| FI-Schutzschalter vor der Maschine, feste Installation | stationäre Anlage | 1A: Prüftaste alle 6 Monate | Benutzer |
| FI-Schutzschalter in Festzelt oder mobiler Ausgabe | nichtstationäre Anlage | 1A: Prüftaste arbeitstäglich, Wirksamkeit monatlich | Prüftaste: Benutzer; Wirksamkeit: Elektrofachkraft oder unterwiesene Person |
In der Praxis bedeutet die Zeile mit Stecker: Die Prüfung der Leitung bestimmt den Termin. Weil die Elektrofachkraft ohnehin vor Ort ist, wird die ganze Maschine meist im Rhythmus der Leitung mitgeprüft, also jährlich. Das ist zulässig und sinnvoll, aber es ist eine betriebliche Entscheidung, keine Pflicht aus der Einstufung der Maschine. Wie die Maschine angeschlossen ist, steht in der Installationsdokumentation; Hintergründe zu 230 V, 400 V, Festanschluss und CEE finden Sie unter Anschlüsse für Wasser, Strom und Abwasser.
Spülsignal-Einschätzung: Für die Steckerleitung einer Spülmaschine passt der Büro-Maximalwert von 2 Jahren nicht. Die Spülküche mit Spritzwasser, Dampf, Wärme und Reinigungschemie liegt näher an „Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen“ als am Büro. Planen Sie deshalb höchstens 1 Jahr für die Leitung, und das auch nur, wenn die Fehlerquote bei den bisherigen Prüfungen unter 2 % lag.
Die Gefährdungsbeurteilung setzt die verbindliche Frist
Die Werte der DGUV Vorschrift 3 sind keine starren Pflichtfristen. Die Durchführungsanweisungen sagen ausdrücklich, dass anhand der Tabellen Prüffristen festgelegt werden „können“, wenn die Betriebsmittel normalen Beanspruchungen durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit oder dergleichen ausgesetzt sind. § 5 selbst verlangt, die Fristen so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden.
Die rechtliche Klammer liefert die Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 3 Abs. 1 BetrSichV beurteilt der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die Gefährdungen. Nach Abs. 6 ermittelt er dabei Art und Umfang erforderlicher Prüfungen und legt die Fristen wiederkehrender Prüfungen fest, und zwar so, „dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können“. Nach Abs. 7 ist die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen. Eine Spülmaschine, deren FI-Schalter schon einmal wegen eines Heizkörpers ausgelöst hat, ist ein guter Grund, die 4 Jahre nicht auszuschöpfen. Was hinter solchen Auslösungen steckt, erklärt der Beitrag FI-Schalter löst aus.
Prüfung vor Inbetriebnahme und nach Reparatur
Neben der Wiederholungsprüfung verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 1 eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung, bevor die Maschine wieder läuft. Sie entfällt nur, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass die Anlage der Vorschrift entspricht. Die Durchführungsanweisung stellt klar, dass diese Bestätigung sich auf betriebsfertig angeschlossene Betriebsmittel bezieht und in der Regel nur vom Errichter kommen kann. Eine reine Konformitätserklärung des Lieferers ist etwas anderes.
Zwei Fälle betreffen Spülmaschinen besonders oft: Nach dem Tausch eines Heizkörpers oder einer Pumpe gehört die Prüfung zum Abschluss der Reparatur, und eine gebrauchte Spülmaschine, braucht vor dem ersten Spülgang eine Erstprüfung mit Protokoll, sofern der Errichter nicht schriftlich bestätigt, dass die angeschlossene Maschine der Vorschrift entspricht.
Grenzen der Regel
- Ständige Überwachung: Ortsfeste Anlagen gelten als ständig überwacht, wenn Elektrofachkräfte sie kontinuierlich instand halten und etwa den Isolationswiderstand messtechnisch überwachen. Dann ersetzt das die Wiederholungsprüfung. Für die Steckerleitungen nach Tabelle 1B gilt dieser Ersatz ausdrücklich nicht.
- Räume besonderer Art: Die Jahresfrist der Tabelle 1A greift nur, wenn der Aufstellort zu DIN VDE 0100 Gruppe 700 gehört. Die DGUV Vorschrift 3 nennt Küchen dort nicht. Ob ein Sonderfall vorliegt, beurteilt die Elektrofachkraft.
- Normale Beanspruchung: Alle Tabellenwerte setzen sie voraus. Ein Spülbereich mit dauerhaft nassem Boden oder Kondensat in der Elektrik ist nicht normal beansprucht.
So bringen Sie es in den Wartungsplan
Tragen Sie die elektrische Prüfung als eigene Zeile in den Wartungsplan ein: Maschine mit Datum der letzten Prüfung und Frist laut Gefährdungsbeurteilung, Steckerleitung separat, FI-Prüftaste halbjährlich mit Kürzel. Wenn Ihr Kundendienst Elektrofachkräfte stellt, lassen Sie die Prüfung mit der Jahreswartung verbinden und das Messprotokoll ausdrücklich in den Auftrag schreiben. Wie Sie solche Leistungen im Vertrag festhalten, zeigt Wartungsvertrag und Kundendienst. Wer gerade eine Untertischspülmaschine plant, kann die Frage schon bei der Installation klären: Mit Festanschluss über Trennschalter entfällt die Steckerleitung und damit die kurze Frist nach Tabelle 1B.
Häufige Fragen
Ist eine Untertischspülmaschine mit Schukostecker ortsveränderlich?
Nach der Definition der DGUV Vorschrift 3 in der Regel nicht. Ortsveränderlich sind Geräte, die im Betrieb bewegt werden oder leicht umgestellt werden können, während sie angeschlossen sind. Eine Maschine mit festem Zulauf und Ablauf unter der Theke erfüllt das nicht. Der Stecker ändert nichts an der Einstufung der Maschine, wohl aber an der Frist für die Anschlussleitung.
Wer darf die Spülmaschine nach DGUV V3 prüfen?
Ortsfeste Betriebsmittel nach Tabelle 1A prüft eine Elektrofachkraft. Ortsveränderliche Betriebsmittel und Anschlussleitungen mit Stecker nach Tabelle 1B darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden.
Ersetzt die Wartung durch den Kundendienst die DGUV-V3-Prüfung?
Nicht automatisch. Die Wiederholungsprüfung ist eine eigene Leistung mit Messungen und Dokumentation. Sie kann beim selben Termin erledigt werden, wenn der Techniker Elektrofachkraft ist und das Prüfprotokoll ausdrücklich Teil des Auftrags ist.
Muss eine gebrauchte Spülmaschine vor dem Einsatz geprüft werden?
Ja. Nach § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 sind elektrische Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen. Die Prüfung entfällt nur, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass sie der Vorschrift entsprechen. Liegt diese Bestätigung für die angeschlossene Maschine nicht vor, ist die Erstprüfung fällig.
Wie oft muss die Prüftaste am FI-Schalter gedrückt werden?
Tabelle 1A der DGUV Vorschrift 3 nennt für Fehlerstrom-Schutzschalter in stationären Anlagen 6 Monate, in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich. Die Prüfung durch Betätigen der Prüftaste nimmt der Benutzer selbst vor.
Dieser Beitrag wurde nach unseren Redaktionsrichtlinien erstellt und geprüft. Er ersetzt nicht die Betriebsanleitung Ihrer Maschine und nicht den Fachbetrieb bei Arbeiten an Elektrik, Heizung oder Wasserinstallation. Änderungen dokumentieren wir unter Korrekturen und Aktualisierungen.
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